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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorfür Ihre Baustelle

Aufgrund der hohen Komplexität vieler Baumaßnahmen sind Bauherren im Rahmen der Baustellenverordnung dazu verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, kann das Aufgabenfeld auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen werden.

Bei Wolfgang Frye + Partner Architekten verfügen mehrere Mitarbeiter über eine entsprechende Qualifikation, um diese Aufgaben bei Ihrem Bauvorhaben übernehmen zu können. 

Von der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen profitieren aber nicht nur die Beschäftigten und beteiligten Gewerke, sondern auch Sie als Bauherr. Störungsfreie Bauabläufe, kurze Bauzeiten sowie eine einfache und sichere Wartung und Instandhaltung der Bauten sind für alle am Bauprojekt Beteiligten erstrebenswert.

Welche Aufgaben übernimmt der SiGeKo auf der Baustelle?

Die Tätigkeiten, die sich für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf der Baustelle ergeben, sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) erläutert. Unsere Leistung während der Planung des Bauvorhabens umfasst zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist.

Während der Ausführung des Bauvorhabens müssen zum Beispiel folgende Leistungen durch den SiGeKo übernommen werden:

  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
  • Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse.

Nach Abschluss der Baumaßnahme übergeben wir Ihnen die erstellten Unterlagen für nachfolgende Arbeiten. Diese können beispielsweise dazu dienen, geringere Kosten im Unterhalt zu erzielen oder Gefährdungen bei der Durchführung von späteren Arbeiten zu reduzieren

Für weitere Fragen zur Tätigkeit des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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